EuGH urteilt über Vorratsdatenspeicherung

EuGH urteilt über Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am heutigen Dienstag über die Rechtmäßigkeit der verdachtslosen Speicherung von Milliarden Telefon- und Internetdaten.

Eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Anbieter die Kommunikationsdaten aller Bürger bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, um Ermittler bei der Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen.


In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie gekippt hatte.