Wiesbaden (epd). Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können, wie die hessische Staatskanzlei am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.
Mit der Bezahlkarte werde der Verwaltungsaufwand in den Kommunen gesenkt und "die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen", unterbunden, sagte Hessens Regierungschef und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU). Bayern und Mecklenburg-Vorpommern würden bei der Vergabe eigene Wege gehen, wollten aber auch eine Bezahlkarte einführen.
Den Angaben zufolge soll die Bezahlkarte Guthaben basiert und ohne Kontobindung sein. In welcher Höhe Leistungen dann noch in Bargeld ausgezahlt werden, soll jedes Land selbst entscheiden können. Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache. Außerdem soll die Nutzung der Karte in den einzelnen Ländern regional eingeschränkt werden können. Auch der Ausschluss ganzer Branchen sei möglich, so die Staatskanzlei. "Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland." Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen in allen Ländern gleich sein.
Angestrebt sei, das Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters für die Bezahlkarte im Sommer dieses Jahres abzuschließen. Der Bund habe sich bereit erklärt, "alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen", teilte die Staatskanzlei mit.