Brüssel, Straßburg (epd). Anonym geborene Kinder haben laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auch in Zukunft keinen Anspruch darauf, die Identität ihrer Eltern ohne deren Einverständnis zu erfahren. Die Richter in Straßburg stellten am Dienstag fest, dass die Weigerung der zuständigen französischen Behörde (CNAOP), die Identität der biologischen Mutter preiszugeben, zwar einen Eingriff in das Recht des Kindes auf Achtung seines Privatlebens darstelle, dieser Eingriff jedoch in Einklang mit dem Gesetz stehe und das Ziel verfolge, die Rechte und Interessen der biologischen Mutter zu schützen.
Vor dem EGMR ging es um den Fall einer Französin, die wenige Monate nach ihrer Geburt im Jahr 1952 adoptiert worden war und dies erst nach dem Tod beider Eltern 2008 erfahren hatte. Daraufhin forderte sie die Behörde in Frankreich mehrfach auf, die Identität ihrer biologischen Mutter preiszugeben. Die Mutter bekräftigte jedoch ihre Entscheidung, anonym zu bleiben.