Düsseldorf (epd). Der Caritasverband Düsseldorf kann laut einem Urteil für eine in einem Pflegeheim aushelfende Ordensschwester keinen Verdienstausfall infolge einer Corona-Quarantäne geltend machen. Der Caritasverband Düsseldorf habe keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Ordensschwester, die wegen einer Quarantäne-Anordnung in der Corona-Pandemie nicht als Pflegehilfskraft arbeiten durfte, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag mitteilte (AZ: 29 K 910/22).
Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, erhält für ihren Einsatz kein Arbeitsentgelt, wie das Gericht erläuterte. Somit sei durch die Quarantäne-Anordnung weder der Schwester noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden. Infolgedessen habe auch der Caritasverband keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt werden.