Gericht setzt Kündigung wegen fehlenden Ersatzes aus

Gericht setzt Kündigung wegen fehlenden Ersatzes aus

Das Berliner Landgericht hat trotz wirksamer Kündigung eines Mietverhältnisses den beklagten Mietern einen Aufschub um zwei Jahre gewährt. Zur Begründung hieß es in der am Montag in Berlin veröffentlichten Gerichtsentscheidung, den Mietern sei es nicht gelungen, "angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen". (AZ: 67 S 264/22)

Unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch könnten die betroffenen Mieter nach Abwägung mit den Vermieterinteressen trotz wirksam ausgesprochener Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, urteilten die Richter in dem Berufungsverfahren. Die Mieter hätten sich fast zwei Jahren lang ohne Erfolg auf eine Vielzahl von Wohnungen im gesamten Berliner Stadtgebiet beworben.

Gründe seien die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, das geringe Angebot freier Wohnungen sowie fehlender Alternativwohnraum im sogenannten Geschützten Marktsegment gewesen. Zudem sei berücksichtigt worden, "dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf nicht besonders dringlich war". Die Richter hoben zugleich die Nettokaltmiete "auf ein marktübliches Niveau" an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.