Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen religiöse Symbole bei Justiz

Kreuz an Wand

© epd-bild/Annette Zoepf

Ein Kreuz hängt an der Wand im Saal des Arbeitsgerichtstags in Donauwörth (Bayern).

Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen religiöse Symbole bei Justiz
Das geplante Gesetz nach dem Richter und Staatsanwälte künftig in Niedersachsen keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole wie Kopftuch, Kreuze oder Kippa bei öffentlichen Verhandlungen mehr tragen dürfen, hat eine weitere Hürde genommen. Am Dienstag hat das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf für die Verbandsbeteiligung freigegeben, teilte die Landesregierung in Hannover mit.

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sagte, die Neutralität der Justiz müsse nach außen zum Ausdruck kommen: "Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden religiösen, weltanschaulichen und politischen Vielfalt der Gesellschaft." Die neue Regelung solle beim Ausüben sämtlicher richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen. Die Pläne waren entstanden, nachdem muslimische Referendarinnen das Kopftuch auch im Gerichtssaal als Sitzungsvertreterinnen tragen wollten.

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Die evangelische Kirche hatte in der Vergangenheit das Vorhaben begrüßt. So betonte die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, nach dem ersten Bekanntwerden der Pläne, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften. Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben.