Trauordnung für homosexuelle Paare in reformierter Kirche

Homo-Ehe

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Trauordnung für homosexuelle Paare in reformierter Kirche
Die Evangelisch-reformierte Kirche hat eine Trauordnung für schwule und lesbische Paare beschlossen. Unter theologisch-ethischen Aspekten stehe eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft genauso unter dem Zuspruch Gottes wie die Partnerschaft zwischen Mann und Frau, hieß es am Freitag auf der Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche im niedersächsischen Emden.

Entsprechende Segnungen hatte es in den vergangenen Jahren in einzelnen Gemeinden bereits gegeben. Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 175.000 Mitglieder in 145 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu.

Die neue Ordnung soll einen "gleichen Weg für alle" öffnen. Das heißt auch: Gleichgeschlechtliche Trauungen sollen als Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen werden und nicht etwa in ein spezielles Register, wie das in der westfälischen und der hannoverschen Landeskirche der Fall ist. Allerdings kann kein Kirchenrat und kein Pastor gezwungen werden, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.

Der Bundestag hatte Ende Juni Homosexuellen in Deutschland den Weg zur Ehe geebnet. In fast allen der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen können sie sich in einem Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Allerdings sind die Regelungen unterschiedlich. In manchen Landeskirchen wird die Segnung Homosexueller einer Trauung gleichgestellt. In anderen ist sie keine offizielle Amtshandlung.

Ob in Württembergs evangelischen Kirchen künftig Hochzeitsglocken auch für gleichgeschlechtliche Paare läuten, damit befasst sich die württembergische Landessynode bei ihrer Herbsttagung kommende Woche in Stuttgart. Eine Zustimmung des "Kirchenparlaments" für mehr als zwei Millionen Protestanten zu solchen Trau- oder Segnungsgottesdiensten ist laut Synodalpräsidentin Inge Schneider unsicher. "Keiner kann die Abstimmungsergebnisse vorhersehen", sagte sie am Donnerstag in Stuttgart.

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