Schuldunfähig: Keine Ordnungshaft gegen Pfarrer-Stalkerin möglich

thinkstockphotos-183082782_i-201.jpg

Foto: Getty Images/iStockphoto/vitranc

Schuldunfähig: Keine Ordnungshaft gegen Pfarrer-Stalkerin möglich
Ein Dorfpfarrer in Meschede kann einem aktuellen Urteil zufolge gegen eine Stalkerin keine Ordnungsgelder oder Ordnungshaft durchsetzen. Wenn jemand schuldunfähig sei, könnten Verstöße nicht mit zivilrechtlichen Ordnungsmitteln geahndet werden, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Das Gericht änderte in zweiter Instanz eine Entscheidung des Amtsgerichts Meschede und wies die Festsetzung von zivilrechtlichen Ordnungsmitteln zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung mit einem Gutachten, in dem die Frau als nicht schuldfähig eingestuft wurde. Die Frau bedrängt einen katholischen Pfarrer in Meschede seit mehr als 15 Jahren mit Liebesbriefen, SMS und sexuellen Belästigungen. Das Landgericht Arnsberg hatte die Seniorin im Jahr 2015 wegen Zweifeln an der Schuldfähigkeit freigesprochen. Die belästigenden Nachstellungen wurden der Frau von mehreren Gerichten untersagt. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen können im Normalfall Ordungsgelder oder auch eine Ordnungshaft verhängt werden.

Mehr zu Stalking
Die Angeklagte Pfarrer-Stalkerin sitzt am 27.03.2014 in Meschede (Nordrhein-Westfalen) zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal.
Das Landgericht Arnsberg hat im Fall einer Pfarrer-Stalkerin am Mittwoch das Urteil aufgehoben und die 72-jährige Frau freigesprochen.
Eine verhängnisvolle Nacht
Silke Bodenbender über ihre Rolle als Stalking-Opfer im ZDF-Thriller "Eine verhängnisvolle Nacht", aufdringliche Verehrer und ihren steinigen Weg zur Schauspielkarriere.