Schwaetzer warnt vor Stimmungsmache bei Volksabstimmungen

Irmgard Schwaetzer

Foto: epd-bild/Norbert Neetz

Schwaetzer warnt vor Stimmungsmache bei Volksabstimmungen
Es sei ein bekanntes Prinzip, dass "Demagogen reale oder auch nur gefühlte Ungerechtigkeiten und Abstiegsängste von Menschen in Wut und Hass auf Minderheiten verwandeln". Die Diskussion über die Flüchtlingspolitik in Deutschland vergleicht die Bundesministerin a.D. mit "ähnlich aufgeheizten Stimmungen in der Weimarer Demokratie".

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, warnt vor gefährlicher Stimmungsmache bei Volksabstimmungen. In einem Beitrag der früheren Bundesministerin für das evangelische Monatsmagazin "chrismon" (August-Ausgabe) fragt sie: "Sind Volksabstimmungen über sehr kontroverse Fragen überhaupt möglich, ohne dass es zum Missbrauch von Emotionen kommt?" Der Schutz der Schwachen werde "am besten in einer rechtsstaatlich funktionierenden Demokratie garantiert, in der gewählte Abgeordnete sich im Parlament über den besten Weg streiten", unterstreicht die frühere FDP-Politikerin.

Bei den jüngsten Referenden in Großbritannien, Österreich und den Niederlanden hätten Stimmungen und Emotionen eine große Rolle gespielt, kritisiert Schwaetzer. Es sei ein bekanntes Prinzip, dass "Demagogen reale oder auch nur gefühlte Ungerechtigkeiten und Abstiegsängste von Menschen in Wut und Hass auf Minderheiten verwandeln". Die Diskussion über die Flüchtlingspolitik in Deutschland vergleicht die Bundesministerin a.D. mit "ähnlich aufgeheizten Stimmungen in der Weimarer Demokratie". 

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Allerdings hätten sowohl Politik als auch Kirchen ein Kommunikationsproblem. Ihre Entscheidungen müssten erklärt werden, so Schwaetzer. Das sei zwar mühsam und brauche viel persönlichen Einsatz, "aber es ist alternativlos".

Nach dem Referendum über einen EU-Austritt Großbritanniens kommen auch in Deutschland wieder Forderungen nach mehr Volksentscheiden auf Bundesebene auf. Das Grundgesetz sieht sie nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor. In den Bundesländern sind direktdemokratische Elemente stärker ausgeprägt.