Traugottesdienste für Homo-Ehen

Segensgottesdienst anlässlich der Hochzeit eines lesbischen Paares in der Kölner Christuskirche.

Foto: epd-bild/Jörn Neumann

Segensgottesdienst anlässlich der Hochzeit eines lesbischen Paares in der Kölner Christuskirche.

Traugottesdienste für Homo-Ehen
In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare vom 1. Juli an auch kirchlich heiraten.

Damit ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nach der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden die vierte der bundesweit 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die eingetragene Lebenspartnerschaften bei kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.

Große Mehrheit

Bislang gebe es aber noch keine Anfragen von Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft für eine kirchliche Hochzeit, hieß es am Mittwoch aus den verschiedenen Kirchenkreisen der Berliner Kirche. Ein Grund könne sein, dass Hochzeiten mittlerweile mit sehr großem zeitlichen Vorlauf geplant würden, sagte die Sprecherin des Kirchenkreises Berlin-Stadtmitte, Christiane Bertelsmann.

Die Synode der Landeskirche hatte dafür auf ihrer Frühjahrstagung im April den Weg freigemacht. Mit großer Mehrheit wurde ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen.

Weitgehende Gleichstellung

Seit 2002 waren in der Landeskirche bereits Segnungsgottesdienste für homosexuelle Lebenspartner möglich, die sich jedoch deutlich von den Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden sollten und nicht in die Kirchenbücher eingetragen werden mussten. Für Pfarrer und Gemeinden, die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, macht das neue Gesetz vorerst weiter Ausnahmen möglich, die jedoch gegenüber Vorgesetzten begründet werden müssen.

Gleichgeschlechtliche Paare können in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 14 Jahren auch offiziell Lebenspartnerschaften eingehen. Diese bei den Standesämtern eingetragenen Lebenspartnerschaften sind den klassischen Ehen von Mann und Frau weitgehend gleichgestellt. Das Bundesgesetz zur Homo-Ehe wurde am 18. November 2000 vom Bundestag beschlossen und trat am 1. August 2001 in Kraft. Die Kirchen haben unterschiedlich auf die Einführung der Homo-Ehe reagiert.

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