Löhrmann unterstützt Gruppenantrag für Verbot organisierter Sterbehilfe

Löhrmann unterstützt Gruppenantrag für Verbot organisierter Sterbehilfe
Die stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann hat sich für ein Verbot organisierter Sterbehilfe ausgesprochen.

"Ich glaube, man muss versuchen, die Grenzen zum Geschäftsmäßigen deutlich zu kappen", sagte die Grünen-Politikerin am Sonntag in Köln. Sie stellte sich hinter den geplanten Gruppenantrag für ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe, den inzwischen Vertreter aus allen Bundestagsfraktionen unterstützen.

Ablehnend äußerte sich Löhrmann zum Ansinnen einiger Abgeordneter, Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich zu erlauben. Auch dadurch könnte der Weg geebnet werden für eine Enttabuisierung des Suizids und zu einer Entwicklung des "Sterben-Müssens und nicht des Beim-Sterben-Helfens", warnte die NRW-Schulministerin auf einer Fachtagung zum Thema Sterbehilfe, die von der Gemeinschaft Katholischer Männer und Frauen und dem Katholischen Frauenbund veranstaltet wurde.

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Tabletten und Richterhammer
Nach dem Scheitern des Sterbehilfegesetzes bleibe der rechtliche Rahmen, wann und wie Sterbehilfe zulässig sei, weiterhin unklar, sagte der Theologische Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem epd.
"Sterbehilfe-Set", das in belgischen Aphotheken erhältlich ist
Die christlichen Kirchen wollen einen neuen Anlauf zur Regelung der Sterbehilfe nach dem Scheitern der Gesetzesvorschläge im Bundestag. "Einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz bedarf es weiterhin", so EKD-Ratsvorsitzende Kurschus.


Eine Organisation des Suizids lehne sie ab, betonte Löhrmann, die auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist: "So etwas Persönliches und schrecklich Einzigartiges wie das Sterben lässt sich nicht präventiv kategorisieren."

Im Bundestag wird derzeit über Fraktionsgrenzen hinweg über eine mögliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe beraten. Die Hilfe bei der Selbsttötung ist wie der Suizid selbst nicht strafbar. Sterbehilfeorganisationen und Ärzte, die Sterbewilligen beispielsweise todbringende Medikamente überlassen, handeln daher derzeit legal. Medizinern ist Suizidbeihilfe jedoch in der Regel durch das Standesrecht verboten.