Er akzeptiere es, dass es unter 450.000 Ärzten verschiedene Meinungen gebe. Aber das berufsrechtliche Verbot habe der Deutsche Ärztetag 2011 in Kiel mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen.
Auf dem Ärztetag 2011 wurde die über das Strafrecht hinausgehende Formulierung "Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" in die Berufsordnung aufgenommen. Gesetzlich wird die Beihilfe zum Suizid nicht bestraft, da der Suizid selbst nicht strafbar ist. Der Deutsche Bundestag diskutiert seit Monaten über das Thema Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid. Über Fraktionsgrenzen hinweg werden mehrere Anträge vorbereitet. Im Herbst soll ein Gesetz dazu verabschiedet werden.