Kurschus: Kirche darf Homo-Paaren den Segen nicht verweigern

Kurschus: Kirche darf Homo-Paaren den Segen nicht verweigern
Die künftig erlaubte öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen trifft nach Einschätzung von Präses Annette Kurschus an der kirchlichen Basis auf breite Akzeptanz.
20.11.2014
epd
Holger Spierig

"Wir können als Kirche nicht Menschen eine Segnung verweigern, die in Liebe und Treue eine verlässliche Beziehung leben und dafür um den Segen Gottes bitten", sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Das ist mittlerweile auch Konsens bei uns in der Kirche."

Bislang war eine Segnung homosexueller Lebenspartner lediglich in einer nicht-öffentlichen Feier im Rahmen einer Andacht erlaubt. Die nun erfolgte weitgehende Gleichstellung mit einer Trauung sei ein folgerichtiger Schritt nach einem langen Diskussionsprozess, sagte Kurschus. "Der lange Weg bis dorthin war nötig, um auch die in unserer Kirche mitzunehmen, die das vor zehn Jahren noch abgelehnt hätten."

Es gehe ihrer Kirche nicht darum, "dem Zeitgeist hinterher zu hecheln", betonte Kurschus. In der Bibel werde zwar Homosexualität deutlich anders bewertet als die Sexualität zwischen Mann und Frau. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die in Liebe, Treue und Verantwortung gelebt werde, sei aber damals nicht im Blick gewesen, erklärte die leitende Theologin der westfälischen Kirche.

Die Bedeutung der Ehe sieht Kurschus durch die Entscheidung zur Segnung homosexueller Paare nicht geschmälert. Die Verbindung zwischen Mann und Frau bleibe etwas Herausgehobenes, sagte die 51-jährige Theologin: "Dass neues Leben entsteht, ist beispielsweise nur aus der Verbindung von Mann und Frau auf natürliche Weise möglich."

Für viele homosexuelle Menschen war das Thema nach Kurschus' Worten lange Zeit eine Leidensgeschichte. Dass jetzt offene Gespräche darüber möglich seien, erlebten manche als Befreiung, manche aber immer noch als etwas Befremdliches.

Der Beschluss der westfälischen Kirche im Wortlaut:

"Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können öffentlich in einem Gottesdienst gesegnet werden. Voraussetzung für diese Segnung ist, dass eine der zu segnenden Personen evangelisch ist. Die Segnung ist pfarramtlich zu dokumentieren.

Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, die oder der aus Gewissensgründen eine solche Segnung nicht vornehmen kann, verweist das Paar an die Superintendentin oder den Superintendenten, die oder der für die Durchführung der Segnung sorgt. Die Kirchenleitung wird beauftragt, geeignetes liturgisches Material zur Verfügung zu stellen."